Der Betreuungsschlüssel in der Tagespflege " Dreikäsehoch´s" wird nie 1:5 übersteigen.

Das heißt, es werden von mir maximal fünf Kinder gleichzeitig betreut. Nur ich werde die Bezugsperson für die Zeit der Betreuung sein. Es wird keinen ständigen Wechsel geben, wie z.B. in einer Kita durch Schichtwechsel. Muss wegen Krankheit der Tagesmutter eine Vertretung organisiert werden, springt mein Mann ein und es bleibt alles beim Alten. Gleicher Ort, gleiche Betreuungszeiten, gleiche Gruppe von Kindern und meinen Mann kennen sie, weil er des Öfteren da ist und mit spielt, füttert oder auch mal wickelt.

 

Die Kindertagespflege punktet gleich zweiseitig:

Mit Familiären Elementen, die da wären:

- Betreuung in Familien ähnlicher Struktur ( Teilzeitgeschwistern)

- feste Bezugsperson für die komplette Betreuungszeit

- maximal fünf anwesende Kinder

- genügend Zeit für jedes einzelne Kind für Zuwendung und Förderung

- Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes ( Vormittagsschlaf, Vorlieben oder Abneigungen beim Essen, Essanfänger)

- ruhiger und liebevoller Umgang in Pflegesituationen ( Zeit beim Winden wechseln)

- gemeinsame Mahlzeiten

- besonderes Interesse der Kinder beim spielen kann spontan aufgenommen werden und in Bildungssituationen verpackt werden

- einzelne Kinder können individueller gefördert werden

- enger  Kontakt zu der Familie des Kindes

 

Elemente aus der Kita/ Krippenbetreuung:

- strukturierter Tagesablauf mit festen Elementen

- Bildung und Erziehung im Sinne des niedersächsischen Bildungsplanes, in unserem Fall U3

- täglicher Morgenkreis mit Fingerspielen und  Lieder

- pädagogische Angebote

- große Vielfalt an Spielzeug und Materialien

- Beobachtung und Bilddokumentation

- regelmäßiger Austausch mit den Eltern in Tür und Angelgesprächen ( Elternpartnerschaft)

- Elterngespräche, Elternbriefe

- Berücksichtigung von Richtlinien zur Hygiene und zum Infektionsschutz

- Kindgerechte und abwechslungsreiche Ernährung

- Regelmäßige Fortbildungen und Fachberatungen der Tagesmutter

- Zusammenarbeit und Überwachung durch das Jugendamt

- Pflegeerlaubnis gemäß § 43 Abs. 1 SGB VIII ( Kinder und Jugendhilfegesetz)  durch das Jugendamt Landkreis Stade